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    creaDomus GmbH

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR VERWENDUNG GEGENÜBER VERBRAUCHERN

    § 1 Geltung der Bedingungen

    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


    § 2 Vertragsabschluß

    (1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich.

    (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Läufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

    (3) Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum.

    (4) Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung, behält sich der Lieferer vor, seine bis dahin entstandenen Aufwendungen und für den Aufwand Schadenersatz zu fordern. Die Höhe des Schadenersatzes wird auf 15% des Auftragswertes begrenzt. Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt ausgeschlossen.


    § 3 Preise, Preisänderungen

    (1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

    (2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“.

    (3) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten soweit nicht anders vereinbart die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers.


    § 4 Lieferung

    (1) Liefertermin oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

    (2) Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.


    § 5 Versand und Gefahrübergang

    (1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

    (2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.


    § 6 Gewährleistung

    (1) Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen, Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügefrist mit der Entdeckung und endet mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

    (2) Keine Gewähr leisten wir für Ersatz- und Verschleißteile. Von der Gewährleistung ausgenommen sind auch Schäden, die auf fehlerhaft oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung der Betriebs- oder Behandlungsvorschriften, übermäßige Beanspruchung, Einfrieren, Schäden durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse, sowie Nichteinhaltung der vorgegebenen Betriebswerte zurückzuführen sind.

    (3) Die mangelhaften Apparate/Anlagen sind nach Einholungen unserer Zustimmung frei an Philipp Skrbensky einzusenden. Die Rücksendung geschieht auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.


    § 7 Haftungsbegrenzung

    Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

    § 8 Eigentumsvorbehalt

    (1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

    (2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergewöhnlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

    (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen


    § 9 Zahlung

    (1) Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.

    (2) Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar bei Übergabe der Ware und ohne Abzug. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

    (3) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.


    § 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma. Als alleiniger Gerichtsstand für beide Parteien ist Wien vereinbart. Dieses gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.


    § 13 Schlussbemerkungen

    Wird gerichtsseits die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einzelner Vertragsbestimmungen, auch durch Gesetzesänderungen, festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Lieferbedingungen nicht berührt. Alle Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form wirksam.
     

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